Die Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen alle Bedingungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.