Alljährlich stehen Sie erneut vor der gleichen Herausforderung: die erforderliche Einkommensteuererklärung sollte abgegeben werden! Auch die gleiche Unsicherheit tritt ein: „Habe ich wirklich alles gänzlich, einstimmig und termingerecht beim Ausfüllen berücksichtigt?“.
Ersparen Sie sich diese Belastung doch einfach! Was für Sie nur eine lästige Pflicht bedeutet, ist für uns der Alltag. Somit können wir Ihnen unseren Service auch zu überaus fairen Preisen anbieten und Sie profitieren von unserer Erfahrung im Fachgebiet der Steuererklärungen insbesondere für den Kanton Zürich.
Lassen Sie Ihre Steuererklärung für das Jahr 2022 lieber von unserem routinierten Steuerberater bewerkstelligen. Auf diese Weise vermeiden Sie unliebsame Fehler beim Ausfüllen und machen garantiert alle Abzüge geltend, die Ihnen zustehen.
Das Anfertigen der Einkommensteuererklärung muss nicht teuer sein. Das Gegenteil ist der Fall: Ab CHF 95 übernehmen wir die lästige Arbeit für Sie und bewerkstelligen Ihre komplette Steuererklärung für Dättlikon. Ein Großteil unserer Mandanten spart durch unseren Komplettservice merklich mehr Steuern ein und profitieren obendrein unter anderen von:
Laufender Anpassung an gesetzliche Vorschriften
Garantierte Einhaltung von Fristen und Terminen
Steuerberatung inklusive Abhol- und Bringservice
Abzug ALLER Kosten von der Steuer
Doch das ist noch lange nicht alles. Erfahren Sie, aus welchem Grund Sie idealerweise schon jetzt unser Fachpersonal für den Kanton Zürich kontaktieren sollten.
Unser Service im DetailIm Zusammenhang mit der Ausgestaltung der Preise legen wir Wert auf maximale Transparenz.
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Persönliche Korrespondenz im Kanton Zürich
Auswertung Ihrer Unterlagen
Beratung, Optimierung und Steuertipps
Fristgerechte Einreichung Ihrer Steuererklärung
Die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung gilt grundsätzlich für volljährige Personen mit Wohnsitz, Liegenschaften oder Betriebsstätten im Kanton Zürich. Angestellte wie auch Selbstständige sollten daher ihre jeweiligen Steuererklärungen für das Jahr 2022 bis spätestens zum 31. März 2023 beim zuständigen Steueramt abgegeben haben.
Sowohl Ehepartnerund eingetragene Partnerschaften werden gemeinsam besteuert. In diesem Fall sollte eine gemeinschaftliche Steuererklärung gemacht werden.
Weil das kantonale Steuerrecht viele Regelungen einschliessent, kann das Beauftragen eines Steuerberaters ratsam sein. Ein guter Steuerberater hilft, sämtliche zugelassenen Abzugsmöglichkeiten zu erkennen, richtig zu buchen und grundsätzlich Fehler beim Ausfüllen zu vermeiden.
So viel Zeit bleibt Ihnen, um die Steuererklärung für das Jahr 2022 im Kanton Zürich einzureichen:
Steuerberatung muss nicht teuer sein. Holen Sie noch heute Ihr unverbindliches und absolut kostenloses Angebot bei uns ein.
Kirchgasse 1
8421 Dättlikon
Tel: 052 304 44 88 Email: hans.schmid@daettlikon.ch Web: http://www.daettlikon.ch
Infos zu Zahlungsaufschub und Erleichterungen unter: